Unternehmen haben heute die Möglichkeit, eine breite Palette an Investitionsgütern zu leasen – von Produktionsanlagen und Fuhrparks bis hin zu IT-Equipment und medizinischer Technik. Oft auf Fahrzeuge reduziert, reicht das Spektrum des Leasing weit darüber hinaus. Es handelt sich nicht nur um eine flexible Finanzierungsform, sondern häufig auch um ein Rundum-Paket mit zusätzlichen Services wie Instandhaltung oder Reparatur. Das entlastet Unternehmen im laufenden Betrieb und schafft Spielraum für strategische Aufgaben. Besonders für mittelständische Firmen ist Leasing ein wichtiger Hebel, um moderne Technologien einzuführen und Investitionen planbar zu gestalten.
Warum Unternehmen auf Leasing setzen: Die neue Marktstudie zeigt, wie Leasing zum strategischen Investitionsmotor wird. Insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ermöglicht Leasing flexible Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

Die neue Bundesregierung macht bei der Steuerpolitik erste Schritte – ohne Steuererhöhungen, aber mit Kompromissen. Das Investitionssofortprogramm bringt Entlastung, etwa durch die neue degressive Abschreibung. Doch gerade bei der Förderung von E-Mobilität bleibt Leasing außen vor. Der BDL fordert Nachbesserungen. Bei der Unternehmensbesteuerung gibt es zwar Bewegung, aber keine echte Reform. Bürokratieabbau bleibt ein großes Versprechen und ein Prüfstein.
500 Milliarden Euro stehen bereit, um Deutschlands Infrastruktur zu modernisieren. Doch bis erste Projekte starten, vergeht oft zu viel Zeit. Der BDL fordert deshalb: Leasing muss im Errichtungsgesetz für das Sondervermögen explizit vorgesehen werden. Denn Leasing kann öffentliche Investitionen beschleunigen, ohne Haushalte zu überlasten. Gerade bei E-Fahrzeugen, Solartechnik oder IT-Ausstattung ist Leasing praxiserprobt und haushaltskonform. Schließlich fließen über 80 Milliarden Euro jährlich in Investitionen – mit hohem Tempo und minimalem Bürokratieaufwand.
Ein Durchbruch für Leasing und die Wärmewende: Wärmepumpen gelten auch dann als förderfähig, wenn sie geleast statt gekauft werden. Leasing-Gesellschaften können Wärmepumpen künftig sowohl im direkten B2C-Modell (z. B. als monatliche Rate für private Haushalte) als auch im indirekten B2B-Modell (z. B. über Stadtwerke, Contracting-Anbieter oder Energieversorger) finanzieren. Beide Modelle profitieren von der neuen Förderlandschaft, die technologieoffen ausgestaltet ist und private wie institutionelle Investoren einbindet.
Die neue EU-Geldwäscheverordnung AMLR soll europaweit für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen – doch sie bringt nicht nur Kriminelle ins Schwitzen. Auch Branchen mit geringem Risiko, wie die Leasing-Wirtschaft, sehen sich mit überzogenen Pflichten konfrontiert. Lesen Sie, warum die Umsetzung der AMLR vielen Unternehmen Kopfzerbrechen bereitet und was der BDL fordert, um Augenmaß und Effizienz in Einklang zu bringen.
Die EU will Unternehmen von überbordender Bürokratie entlasten: Mit dem Reformpaket „Omnibus I“ sollen weniger Firmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Auch viele Leasing-Gesellschaften könnten künftig aus dem Kreis der Betroffenen fallen. Doch ESG bleibt ein zentrales Thema für Finanzierung, Aufsicht und Strategie.
Die Megatrends unserer Zeit stellen Wirtschaft und Gesellschaft auf den Prüfstand. Digitalisierung, Demografie und Dekarbonisierung erfordern flexible Antworten – auch von der Leasing-Wirtschaft. Seit 2025 gelten neue EU-Vorgaben zur digitalen Widerstandsfähigkeit ebenso für Leasing-Unternehmen. DORA bringt Meldepflichten und IT-Anforderungen, aber auch die Chance, Cyberrisiken gezielter zu begegnen. Lesen Sie, wie der BDL seine Mitglieder unterstützt und welche Rolle Leasing bei der wirtschaftlichen Transformation spielt.