Nachhaltigkeitsberichterstattung als Herausforderung Leasing-Gesellschaften im Fokus nachhaltiger Investitionen

Neue Transparenzvorgaben für mehr nachhaltige Investitionen

Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich mit dem europäischen Green Deal das Ziel gesetzt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu entwickeln. Hierzu sollen Wirtschaft und Gesellschaft in verschiedenen Bereichen neu ausgerichtet werden, was häufig mit Stichworten wie Energie-, Mobilitäts-, Agar- oder Konsumwende umschrieben wird und durch zahlreiche Maßnahmenpakete der EU vorangetrieben werden soll.

Schlüsselrolle für Finanzierer

Dem Finanzsektor kommt als Finanzierer der nachhaltigen Ausrichtung der Wirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Um privates Kapital in nachhaltige Investitionen umzulenken, brauchen Investoren Transparenz darüber, ob ihre Investitionen in nachhaltige Unternehmen oder Projekte fließen. Vor diesem Hintergrund hat die EU weitreichende Offenlegungsanforderungen ins Leben gerufen, die sich auch auf den Leasing-Sektor auswirken.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet „große“ Leasing-Gesellschaften, ihren Lagebericht spätestens zum Geschäftsjahr 2025 um qualitative und quantitative Nachhaltigkeitsangaben zu erweitern. Als „groß“ gilt ein Unternehmen, wenn es zwei der drei Kriterien überschreitet: 

  • 50 Millionen Euro Umsatzerlöse,
  • 25 Millionen Euro Bilanzsumme oder
  • 250 Mitarbeitende.

Die neuen Transparenzanforderungen sollen Investoren helfen, zu beurteilen, welche Umweltziele oder Sozialstandards durch die Tätigkeit eines Unternehmens beeinflusst werden. Außerdem sollen sie zeigen, wie Nachhaltigkeitsaspekte die finanzielle Stabilität dieser Gesellschaft beeinflussen können.

Um die Verlässlichkeit der ESG-Angaben im Lagebericht zu erhöhen, unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer externen Prüfungspflicht.

Leasing-Gesellschaften sind darüber hinaus seit der 7. MaRisk-Novelle verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsstrategie und geeignete Umsetzungsmaßnahmen zu entwickeln sowie ESG-Risiken in das interne Risikomanagement einzubinden.

Wachsende Anforderungen und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs im Bereich Nachhaltigkeit machen das Thema zu einer der wichtigsten aktuellen Herausforderungen von Finanzinstituten. Wir stehen hierbei im Spagat zwischen der Verbesserung unserer eigenen Leistung und der Unterstützung unserer Kunden bei der Reduktion ihrer Emissionen.

André Rolfes, Leiter der BDL-Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit

Keine Benachteiligung gegenüber Banken

Die europäischen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden durch das CSRD-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt. Der BDL hat sich im Konsultationsprozess dafür eingesetzt, dass Leasing-Gesellschaften bei der Ermittlung ihrer Umsatzerlöse gegenüber Banken nicht benachteiligt werden und Abschreibungen sowie Wertberichtigungen auf Leasing-Vermögen die Umsatzerlösposition nicht unverhältnismäßig aufblähen.

Instrument der Wesentlichkeitsanalyse

Ergänzend zu den Vorgaben der CSRD legt das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) fest, welche Angaben berichtspflichtige Unternehmen aus den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Governance in ihren Lagebericht aufnehmen sollen. Der Umfang des Lageberichts wird sich hierdurch erheblich erweitern. Dennoch müssen nicht alle Themen gleichermaßen umfänglich berichtet werden. Ob ein Nachhaltigkeitsaspekt wesentlich ist und damit in den Lagebericht aufgenommen werden muss, lässt sich mit dem Instrument der Wesentlichkeitsanalyse beantworten. Ausgehend von der Wertschöpfungskette einer Leasing-Gesellschaft werden die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Chancen und Risiken des Geschäftsmodells zusammengetragen und unter Einbindung von internen und externen Stakeholdern deren Wesentlichkeit bewertet. Der BDL bietet den Leasing-Gesellschaften im Verband mit der „Arbeitshilfe zur Wesentlichkeitsanalyse“ eine Schritt-für-Schritt-Anleitung an, die bei der Umsetzung dieses Verfahrens unterstützen kann. Die Anforderungen müssen dabei individuell auf das unternehmenseigene Geschäftsmodell angepasst werden.

Die neuen Transparenzanforderungen sollen Investoren helfen, zu beurteilen, welche Umweltziele oder Sozialstandards durch die Tätigkeit einer Leasing-Gesellschaft beeinflusst werden. Außerdem sollen sie zeigen, wie Nachhaltigkeitsaspekte die finanzielle Stabilität dieser Gesellschaft beeinflussen können. 

KMU-Standardentwurf nachbessern

Das Interesse an ESG-Daten erstreckt sich jedoch nicht nur auf Unternehmen, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen. Auch Leasing-Gesellschaften, die nicht unter den Anwendungskreis der CSRD fallen, erhalten zunehmend ESG-Fragebögen von ihren refinanzierenden Banken und Geschäftspartnern. Dabei fallen Umfang und Inhalte der Fragebögen sehr unterschiedlich aus, was die bürokratische Belastung des Mittelstands weiter erhöht. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDL die Bestrebungen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), einen einheitlichen Standard zu etablieren, auf dessen Basis kleine- und mittelständische Unternehmen freiwillig ihre relevanten ESG-Daten offenlegen können. Der Standard soll neben einer Strukturierung der Berichterstattung auch dafür sorgen, dass die aktuelle „Fragebogenflut“ eingedämmt wird.

Der BDL hat die Entwürfe des freiwilligen Berichtsstandards (VSME) mit verschiedenen Leasing-Gesellschaften verprobt. Es zeigt sich, dass insbesondere ESG-Angaben, die die Wertschöpfungskette eines Leasing-Unternehmens betreffen, kaum zu beschaffen sind. „Der Berichtsumfang passt nicht zu den verfügbaren Kapazitäten kleiner und mittelständischer Unternehmen. Wir setzen uns daher für deutliche Nachbesserungen ein, denn nur so kann das von der EFRAG erklärte Ziel, einen praxistauglichen Marktstandard zu etablieren, erreicht werden“, erklärt BDL-Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen.

Chancen für Leasing-Investitionen

„Trotz aller Herausforderungen durch gesetzliche und regulatorische Vorgaben kann die nachhaltige Ausrichtung der Wirtschaft neue Investitionsmöglichkeiten für die Leasing-Branche schaffen“, erinnert Conen. Die Leasing-Wirtschaft realisiert bereits heute als Partner des deutschen Mittelstandes gut ein Viertel aller Ausrüstungsinvestitionen. Bis 2030 sollen in Deutschland mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, was mit einem erheblichen Ausbau von Solar- und Windkraftanlagen verbunden ist. Mit der Mobilitätswende sollen außerdem Nutzfahrzeuge, Pkw und Flotten des öffentlichen Nahverkehrs auf alternative Antriebsarten umgestellt, eine passende Ladeinftrastruktur aufgebaut und die Schiene als Mobilitätsalternative zur Straße gestärkt werden. „Leasing-Unternehmen können an dieser Stelle einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Transformation leisten“, zeigt die Hauptgeschäftsführerin auf.

Die Nachhaltigkeitstransformationen verlangt hohe Investitionskosten, die gerade für kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen eine besondere Herausforderung darstellen. Dazu kommt eine enorme technische und regulatorische Komplexität. Diesen Anforderungen müssen wir als Leasing-Unternehmen mit unseren Kunden begegnen, maßgeschneiderte Finanzierungen bieten und als Unterstützer und Berater auftreten. Aktuell beobachten wir, dass gerade der Mangel an Fördermöglichkeiten für viele Kunden ein Hemmnis darstellt, ebenso wie die Planungsunsicherheit bezüglich innovativer Assets,

erklärt André Rolfes, Leiter der BDL-Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit.

Ich möchte Leasing als Zukunftslösung fördern, durch die Finanzierung grüner Assets, einen stärkeren Fokus auf den Lebenszyklus und Wiederverwertung der Objekte sowie enge Kooperation mit unseren Kunden und Partnern, um die Transformation möglich zu machen.