Förderprogramme: Leasing kann Förderziele vorantreiben

Alle Investitionsformen bei staatlichen Förderprogrammen berücksichtigen

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag das „Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen“ ausgerufen. Sie setzt dabei auf die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Ziel, das die Leasing-Wirtschaft unterstützt und der BDL aktiv begleitet. Um die großen Herausforderungen der Transformation zu bewältigen, müssen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft im Schulterschluss zusammenwirken. Und dies ist angesichts der aktuellen geopolitischen Herausforderungen wichtiger denn je. Für die deutsche Wirtschaft liegt in der Umgestaltung eine große Chance: Grüne Technologien sind durchaus eine Stärke des deutschen Innovationssystems. Wenn Deutschland bei der Transformation vorangeht, könnte dies den Wohlstand in Deutschland und in der EU sichern. Doch dazu braucht die Wirtschaft Planungssicherheit, einen verlässlichen Ordnungsrahmen sowie eine stärkere Förderung von Forschung und Innovation.

Über die Notwendigkeit, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, sind sich alle Beteiligten einig. Auch (temporäre) Anreize für den Markthochlauf von Investitionen in Nachhaltigkeit werden breit begrüßt. Damit Investitionsanreize ihre volle Wirkung entfalten können, müssen staatliche Förderprogramme und private Investitionstätigkeiten praxistauglich aufeinander abgestimmt werden.

Wir brauchen zielgerichtete, planbare und für alle Investitionsformen gleichberechtigte Anreize, die die Investitionsdynamik am Standort Deutschland antreiben. Die Förderpolitik muss Leasing stärker als bisher mitdenken.

Dr. Claudia Conen, BDL-Hauptgeschäftsführerin 

Welche Wirkung sich entfalten kann, wenn sich Förderpolitik und Leasing ergänzen, belegen nicht zuletzt die Rekordzahlen bei den Neuzulassungen von Elektroautos aufgrund der Innovationsprämie. In seinem Gastkommentar für diesen Jahresbericht schreibt Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, dass bei den batterieelektrischen Programmen 46 Prozent der Förderanträge durch Leasing-Unternehmen gestellt wurden.

Investor und Nutzer nicht immer identisch

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Politik bei der Konzeption von Förderprogrammen immer noch davon ausgeht, dass der Erwerb eines Objektes im Vordergrund stehen muss und dass Investierender und Nutzender identisch sind. Dies ist häufig nicht der Fall, wie die Leasing-Marktzahlen zeigen. Danach realisieren Betriebe über die Hälfte ihrer außenfinanzierten Investitionen mittels Leasing. Für die Mehrzahl der Unternehmen steht angesichts technisch immer komplexer, digitaler und teurer werdender Objekte die Nutzung eines Wirtschaftsgutes über einen bestimmten, planbaren Zeitraum im Vordergrund, nicht der Eigentumserwerb. Überschaubare Nutzungszeiten ermöglichen Planungssicherheit, die mit der Auftragslage, aber auch der jeweils aktuellen sicherheits- und IT-technischen Entwicklung einhergeht. Zudem unterstützt Leasing die Förderziele, indem es den schnellen Umstieg auf moderne Technologie ermöglicht.

Die Investitionsfinanzierung auf Formen zu begrenzen, bei denen Investierender und Nutzender identisch sind, hemmt dagegen die Wirkung der Förderprogramme, wie folgende drei Beispiele zeigen:

  • DigitalPakt Schule,
  • die KfW-Förderung von nachhaltiger Mobilität und
  • ­das Krankenhauszukunftsgesetz.

Förderprogramm DigitalPakt Schule

Mit dem Förderprogramm DigitalPakt, das im Herbst 2019 in Kraft getreten ist, sollen Schulen beim Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen unterstützt werden. Leasing ist bei diesem Förderprogramm in einigen Ländern gar nicht oder nur eingeschränkt möglich, z. B. wenn es sich um Vollamortisierungsverträge handelt. Grundsätzlich ausgeschlossen von der Förderung sind Serviceleistungen rund um die Nutzung wie Support, Wartung, Schadensmanagement etc., die Leasing-Gesellschaften ergänzend zur Finanzierung anbieten. Gerade diese Dienstleistungen könnten jedoch die Schulen entlasten, weil interne Ressourcen geschont und sich Lehrerinnen und Lehrer nicht noch um das defekte Whiteboard oder den abgestürzten Server kümmern müssten. Idealerweise wird bei der Anschaffung bereits überlegt, wann der optimale Zeitpunkt für den Austausch der Hardware ist, und nicht erst, wenn das Software-Update nicht mehr installationsfähig ist. Der Umsetzungsstand zum DigitalPakt Schule zeigt, dass die gewählten Instrumente zum IT-Erwerb allein nicht zum Ziel führen: Bis zum Herbst 2021 wurde nur ein Drittel der 6,5 Milliarden Euro abgerufen. Der BDL fordert daher seit langem, dass Bund und Länder die Voraussetzungen schaffen und explizit die Vorteile durch Leasing-Investitionen einbeziehen.

KfW-Investitionskredit Nachhaltige Mobilität und Ladesäuleninfrastruktur

Leasing spielt bei Unternehmen eine relevante Rolle für die Anschaffung von Fahrzeugen. Fast die Hälfte der neu zugelassenen Pkw sind inzwischen geleast, der Anteil bei gewerblichen Haltern liegt bereits darüber. Daher benennt die Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge Leasing-Geber explizit als Zuwendungsempfänger. Beim KfW-Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268f) wird Leasing dagegen explizit ausgeschlossen. Auch das KfW-Programm (441) zur Förderung des Ausbaus der Ladesäuleninfrastruktur schließt Leasing aus. Dabei steigt die Notwendigkeit, die Ladeinfrastruktur auszubauen: Der Bestand an E-Fahrzeugen wird bis 2025 bzw. 2030 deutlich stärker ansteigen als bisher angenommen. Damit wächst der Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Jahr 2030 auf 440.000 bis 843.000 Ladepunkte. Das Verhältnis von E-Fahrzeugen zu öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur steigt dabei nicht nur im urbanen Raum enorm, sondern auch im suburbanen und ländlichen Raum.

Die Anschaffung von Wallboxen oder Schnellladeinfrastruktur durch Leasing zu fördern, würde Unternehmen die Investition erleichtern. Zumal Leasing-Gesellschaften ihre Kunden bei der Auswahl der Technologie beraten können,

führt Dr. Conen aus. Es sei weder begründet noch nachvollziehbar, warum Leasing in einigen Förderprogrammen berücksichtigt werde und in anderen nicht.

Krankenhauszukunftsgesetz

Das dritte Beispiel ist das Krankenhauszukunftsgesetz, mit dem der Bund Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und Digitalisierung zur Verfügung stellt. Auch hier sind Leasing-Finanzierungen im Gegensatz zum Kredit nicht vorgesehen. Gerade im Zusammenspiel von Medizintechnik und Digitalisierung ergeben sich kurze Innovationszyklen. Leasing als Investitionsform ermöglicht es den Kliniken, mit gut planbaren Kosten stets moderne Technik im Einsatz zu haben sowie vom passenden Support zu profitieren. Dr. Conen:

Wir appellieren an die Politik, Leasing stärker als bisher in den Förderprogrammen zu berücksichtigen, damit wir gemeinsam schneller die Förderziele erreichen können.