Investitionsanreize ja – aber wirken sie?
Das steuerliche Investitionssofortprogramm der Bundesregierung umfasst rund 45 Milliarden Euro Entlastungsvolumen mittels degressiver AfA, einer erweiterter Förderung der Elektromobilität sowie einer Körperschaftsteuersenkung ab 2028. Die Richtung stimmt für die deutsche Wirtschaft. Die erhoffte Wirkung auf Investitionen ist bislang ausgeblieben. Im internationalen Vergleich fehlt es dem Standort Deutschland nach wie vor an steuerlicher Wettbewerbsfähigkeit.
Die Koalition hat sich im Reformpaket „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ auf eine moderate Einkommensteuer-Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen verständigt. Gegenfinanziert werden soll sie durch eine Verschärfung der „Reichensteuer“. Für Einzelunternehmer, Personengesellschafter und Freiberufler ist das ein kritischer Punkt: Die Einkommensteuer ist für sie zugleich Unternehmensteuer. Eine höhere Steuerbelastung träfe damit diejenigen, die in der Krise investieren, Arbeitsplätze sichern und wirtschaftliche Dynamik ermöglichen.
Förderfähig: Neue Programme beziehen Leasing als Finanzierungsform ein
Ist Leasing förderfähig? Lange lautete die Antwort: meistens nicht. Staatliche Programme förderten den Eigentumserwerb, wer leasen wollte, musste oft auf Fördermittel verzichten. Das ändert sich langsam.
Seit Jahresbeginn 2026 schließen Bundesprogramme zur Elektromobilität nun Leasing-Finanzierungen ausdrücklich ein. Das Bundesministerium für Verkehr folgte im Februar mit dem Förderprogramm für Wasserstoffinfrastruktur und -nutzfahrzeuge. Es umfasst 220 Millionen Euro, Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben und die Möglichkeit, Investitionen per Leasing zu finanzieren.
Auf Landesebene erkennen Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg, Thüringen und Bayern Leasing in wachsenden Programmbereichen an. Und erstmals stuft die PD – eine zentrale Beratungseinrichtung der öffentlichen Hand – Leasing und Mietkauf als gleichwertige Beschaffungsform für Schul-IT ein. Das schafft Rechtssicherheit für Kommunen und Schulträger, die Digitalisierungsinvestitionen seit Jahren aufschieben.
Die Öffnung der Förderprogramme für Leasing war überfällig, aber sie steht erst am Anfang. Regelungen zwischen Bund und Ländern sind uneinheitlich. Die Förderlogik bleibt häufig auf Fahrzeuge beschränkt.
Der BDL fordert eine passgenaue Ausgestaltung, einheitliche Regelungen und die Ausweitung auf weitere Gütergruppen.
BRUBEG: ESG-Risikoplan ist Pflicht
Was ist das BRUBEG? Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz gilt seit dem 1. April 2026 und überführt EU-Bankenrecht (CRD VI) in deutsches Recht. Für Leasing-Gesellschaften als Finanzdienstleistungsinstitute bringt es neue konkrete Pflichten. Sie müssen ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement integrieren, einen ESG-Risikoplan über mindestens zehn Jahre erstellen und ihre Governance-Strukturen anpassen.
Was bislang aufsichtsbehördliche Verwaltungspraxis war, ist jetzt verbindliches Gesetzesrecht.
Kernstück ist der ESG-Risikoplan nach § 26d KWG: ein Pflichtinstrument, das finanzielle Risiken aus ESG-Faktoren über mindestens zehn Jahre abdecken muss – kurz-, mittel- und langfristig. Die BaFin erhält erhebliche Eingriffsbefugnisse. Bei Verstößen drohen Zwangsgelder von bis zu 50.000 Euro pro Tag für natürliche Personen, bis zu 5 Prozent des Nettotagesumsatzes für Unternehmen.
Leasing für Kommunen: eine wirtschaftliche Alternative zum Kommunalkredit
Eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln zeigt, dass Leasing für Kommunen wirtschaftlich attraktiver sein kann als der klassische Kommunalkredit. Bei Fahrzeugen können Leasing-Gesellschaften rund 10 Prozent Beschaffungsvorteile gegenüber kommunalen Eigenbestellungen erzielen, bei der Verwertung gebrauchter Objekte liegen sie im Schnitt 6,3 Prozent über den Erlösen, die Kommunen selbst erreichen.
Beide Vorteile zusammen überkompensieren in typischen Konstellationen einen etwaigen Zinsnachteil. Hinzu kommen qualitative Vorteile bei Flexibilität und Ersatzzeitpunkt sowie grundsätzlich durch die Betrachtung des Lebenszyklus'. Mit dem 500-Milliarden-Sondervermögen für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz wächst der Gestaltungsspielraum im öffentlichen Sektor. Leasing kann helfen, diese Mittel effizienter einzusetzen.
Fragen zu den Rahmenbedingungen der Leasing-Wirtschaft
Ist Leasing bei staatlichen Förderprogrammen förderfähig?
Zunehmend ja. Neue Bundesprogramme zur Elektromobilität und Wasserstoffinfrastruktur schließen Leasing-Finanzierungen ausdrücklich ein. Auf Landesebene erkennen verschiedene Bundesländer Leasing in zahlreichen Förderrichtlinien an. Für Schul-IT stufen die Berater der öffentlichen Hand Leasing erstmals als gleichwertige Beschaffungsform ein. Einheitliche Regelungen fehlen jedoch bislang noch.
Was regelt das BRUBEG für Leasing-Gesellschaften?
Das BRUBEG gilt seit dem 1. April 2026 und verpflichtet Leasing-Gesellschaften als Finanzdienstleistungsinstitute zu zwei wesentlichen Neuerungen: verschärfte Governance-Anforderungen für Schlüsselfunktionsträger (§ 25e KWG) und verpflichtetes ESG-Risikomanagement inklusive ESG-Risikoplan (§§ 26c, 26d KWG).
Was ist ein ESG-Risikoplan nach BRUBEG?
Ein Pflichtinstrument für alle betroffenen Institute. Er muss finanzielle Risiken aus Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren über mindestens zehn Jahre abdecken, konkrete Ziele und Meilensteine enthalten und mit dem EU-Klimaneutralitätsziel 2050 vereinbar sein. Kleinere Institute können bis Januar 2027 mit der Vorlage warten und sich bis Ende 2029 auf Umweltrisiken beschränken.
Warum sieht der BDL Steuererhöhungen auf obere Einkommen kritisch?
Weil die Einkommensteuer für Millionen Einzelunternehmer, Personengesellschafter und Freiberufler zugleich Unternehmensteuer ist. Eine Zusatzbelastung trifft damit direkt jene, die Investitionen und Arbeitsplätze verantworten. Die obersten 10 Prozent der Steuerpflichtigen tragen laut Bundesfinanzministerium bereits 56 Prozent zur Lohn- und Einkommensteuer bei.