Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Steuern

Steuerpolitik

45 Milliarden Euro Entlastung, Körperschaftsteuersenkung ab 2028, degressive AfA – die Bundesregierung ist steuerpolitisch ambitioniert gestartet. Die erhoffte Wirkung auf Investitionen bleibt bislang aus. Nun rückt die Einkommensteuerreform in den Fokus.

Steuerpolitik in Krisenzeiten

Die Koalition hat sich im Reformpaket „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ auf eine moderate Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen verständigt. Gegenfinanziert werden soll sie durch eine Verschärfung der „Reichensteuer“. Für Einzelunternehmer, Personengesellschafter und Freiberufler ist das ein kritischer Punkt: Die Einkommensteuer ist für sie zugleich Unternehmensteuer. Eine höhere Steuerbelastung träfe damit diejenigen, die in der Krise investieren, Arbeitsplätze sichern und wirtschaftliche Dynamik ermöglichen.

Steuerpolitik 2026: Auf einen Blick

Ausgangslage: Die deutsche Wirtschaft wächst 2026 um voraussichtlich nur 0,5 Prozent. Geopolitische Krisen, hoher Kostendruck und strukturelle Schwächen bremsen Investitionen. Die Steuerpolitik ist ein wichtiger Hebel, um den Standort wettbewerbsfähig zu halten.

Was beschlossen und vereinbart wurde: Die Bundesregierung hat ein steuerliches Investitionssofortprogramm mit rund 45 Milliarden Euro Entlastungsvolumen verabschiedet. Dazu gehören die degressive AfA, erweiterte steuerliche Fördermaßnahmen für Elektromobilität und die stufenweise Körperschaftsteuersenkung ab 2028. Die Richtung stimmt für die deutsche Wirtschaft, die Wirkung steht noch aus. Zudem hat sich die Koalition im Reformpaket „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 1. Juli 2026 auf eine moderate Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen verständigt, die durch eine Verschärfung der „Reichensteuer“ gegenfinanziert werden soll.

Was die Einkommensteuerreform vorsieht: Die Reform soll zum 1. Januar 2027 starten. Vorgesehen sind eine Anhebung des Grundfreibetrags bis auf 12.900 Euro und des Kindergelds bis auf 272 Euro, jeweils in zwei Stufen in den Veranlagungszeiträumen 2027 und 2028. Der Spitzensteuersatz bleibt bei 42 Prozent und soll künftig ab 70.600 Euro greifen. Der bisherige „Reichensteuersatz“ von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro einsetzen; ab 280.000 Euro soll der Satz auf 47 Prozent steigen.

Position des BDL: Steuererhöhungen auf obere Einkommen lehnt der Verband ab. Die Einkommensteuer ist für Millionen Einzelunternehmer, Personengesellschafter und Freiberufler zugleich Unternehmensteuer. Aus Sicht des BDL setzt die geplante Reform gerade für den Mittelstand das falsche Signal, weil die Grenzbelastung unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags auf bis zu 49,6 Prozent steigt. Der BDL fordert deshalb steuerliche Entlastung, eine raschere Körperschaftsteuersenkung und eine Reform der Gewerbesteuer. Die Streichung des Solidaritätszuschlags wäre aus Verbandssicht ein angemessener Ausgleich für die geplante Erhöhung des „Reichensteuersatzes“. Hinzu kommt ein klares Plädoyer für Steuervereinfachung und Bürokratieabbau.

Ausgangslage

Die Weltwirtschaft ist 2026 von einer Vielzahl von Krisen geprägt: Der seit über vier Jahren andauernde Ukraine-Krieg, die Rückkehr von Zöllen und Isolationismus und nicht zuletzt der Energiepreisschock infolge des Iran-Konflikts bremsen den globalen Handel, dämpfen Investitionen und erschüttern das Vertrauen von Unternehmen und Verbrauchern. Deutschland als Exportnation ist davon in besonderem Maße betroffen. Die Wirtschaft leidet unter hohem Kostendruck, störanfälligen Lieferketten und unsicheren Absatzmärkten. Hinzu kommen strukturelle Probleme wie die Transformation im Energie- und Mobilitätssektor mit ihren Auswirkungen auf deutsche Schlüsselindustrien.

Seit dem Corona-Schock hat sich die deutsche Wirtschaft nur mühsam erholt. Nach anfänglichen Aufholeffekten stockte der Konjunkturmotor: 2023 und 2024 kam es zu Schrumpfungen und auch 2025 gab es kaum Wachstum. Die zu Anfang dieses Jahres aufkommenden Hoffnungen auf Erholung erhielten durch die Eskalation im Mittleren Osten einen scharfen Dämpfer. Die Bundesregierung halbierte in ihrer Frühjahrsprojektion die Prognose für 2026 auf nur noch 0,5 Prozent reales BIP-Wachstum. Geopolitische Risiken wie die Blockade der Straße von Hormus verteuern Energie und Rohstoffe, die Inflationserwartungen nehmen zu.

Reformdruck in herausforderndem Umfeld

In diesem ausgesprochen herausfordernden Umfeld sieht sich die Bundesregierung mit beispiellosem Reformdruck konfrontiert. Entsprechend anspruchsvoll ist die Agenda: Die sozialen Sicherungssysteme sollen durch eine Reform der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zukunftsfest gemacht werden, Bundeswehr und Zivilgesellschaft müssen auf die wachsende Bedrohung durch ein expansionistisches Russland vorbereitet werden und das gesamte Staatswesen benötigt einen Modernisierungs- und Digitalisierungsschub. Auch in Sachen steuerlicher Rahmenbedingungen besteht nach wie vor Handlungsbedarf.

„Die Bundesregierung ist im vergangenen Jahr fulminant gestartet und hat bereits zwei Monate nach Amtsübernahme ein steuerliches Investitionssofortprogramm mit einem Entlastungsvolumen von rund 45 Milliarden Euro verabschiedet. Die degressive AfA, die erweiterten steuerlichen Fördermaßnahmen für die E-Mobilität und die stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 gehen in die richtige Richtung, haben jedoch bisher noch nicht die erhoffte Wirkung entfaltet. Im internationalen Vergleich fehlt es dem Standort Deutschland nach wie vor an steuerlicher Wettbewerbsfähigkeit."

Dr. Martin Vosseler, Geschäftsführer des BDL

Diese Erkenntnis scheint Anfang des Jahres auch in Teilen der Koalition gereift zu sein. In ihrer „Mainzer Erklärung“ spricht sich die CDU für ein Vorziehen der Körperschaftsteuersenkung aus. Darüber hinaus will man die Gewerbesteuer vereinfachen, indem Hinzurechnungen und Kürzungen abgeschafft und die Bemessungsgrundlagen von Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftsteuer vereinheitlicht werden. Ferner soll das Steuerrecht spürbar vereinfacht werden, etwa durch Rückführung des sogenannten Gold-Platings von EU-Vorgaben. Von Gold-Plating spricht man, wenn eine EU-Richtlinie über die Vorgaben der EU hinaus in nationales Recht umgesetzt wird. Die genannten Maßnahmen verfolgen das Ziel, Unternehmen weitergehend zu entlasten. Sie stehen jedoch unter dem Vorbehalt einer „Berücksichtigung der Haushaltssituation von Bund, Ländern und Kommunen“.

„Rasche Steuersenkung, Reform der anachronistischen Gewerbesteuer und steuerlicher Bürokratieabbau – das sind zentrale Forderungen des BDL für ein investitionsfreundliches Steuerumfeld. Insofern begrüßen und unterstützen wir die Mainzer Erklärung’. Wenn die Maßnahmen greifen und die Konjunktur anspringt, könnte dies mittelfristig sogar zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte beitragen", so Dr. Martin Vosseler.

Einkommensteuerrefom im Fokus

Unterdessen drehte sich die steuerpolitische Diskussion im Frühsommer 2026 vor allem um die Reform der Einkommensteuer. Der Koalitionsvertrag sieht eine Entlastung für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode vor. In der Koalition besteht Einigkeit, dass dieses Vorhaben zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden soll. Über das „Wie“ – insbesondere über die Frage einer Gegenfinanzierung – wurde unter den Koalitionären lange kontrovers diskutiert.

Zwei Fachpolitiker von CDU und CSU hatten einen Vorschlag zur Reform des Einkommensteuertarifs mit Entlastungen für alle Einkommensklassen unterbreitet. Neben einer Anhebung des Grundfreibetrags und einem höheren Schwellenwert für das Einsetzen des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent sollte am oberen Rand des Tarifs der sogenannte Reichensteuersatz von 45 auf 47,5 Prozent erhöht werden. Im Gegenzug war eine komplette Streichung des Solidaritätszuschlags vorgesehen, der bisher in den oberen Einkommensregionen die tarifliche Einkommensteuer um 5,5 Prozent erhöht. Die Grenzbelastung wäre dadurch in etwa gleichgeblieben. Die Autoren des Reformvorschlags rechneten mit einem Gegenfinanzierungsbedarf von 25 bis 30 Milliarden Euro und schlugen dazu einen Abbau von Subventionen und konsequente Einsparungen in der Verwaltung vor. 

Die SPD stellte hingegen die Kompensation von Steuerausfällen und Umverteilungsfragen in den Mittelpunkt. Der Bundesfinanzminister und SPD-Co-Vorsitzende Lars Klingbeil hielt eine Steuerreform, die alle entlastet, für nicht finanzierbar. Seine Partei trat deswegen mit Nachdruck für eine Anhebung des Spitzen- und des „Reichensteuersatzes“ ein. Auch eine verschärfte Besteuerung von Erbschaften, insbesondere von Betriebsvermögen, sowie eine Wiedereinführung der Vermögensteuer standen zur Diskussion. Ferner sollten tatsächliche oder vermeintliche Subventionen abgebaut werden, etwa der sogenannte Handwerkerbonus oder im Bereich der Dienstwagenbesteuerung.

Koalition einigt sich auf Kompromiss

Im Rahmen ihres am 1. Juli 2026 beschlossenen umfassenden Reformpakets „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ hat sich die Koalition schließlich auf eine moderate Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen geeinigt, die durch eine Verschärfung der „Reichensteuer“ gegenfinanziert wird. Konkret soll der tarifliche Grundfreibeitrag bis auf 12.900 Euro und das Kindergeld bis auf 272 Euro angehoben werden, jeweils in zwei Stufen in den Veranlagungszeiträumen 2027 und 2028. Der Eckwert für das Einsetzen des in der Höhe unveränderten Spitzensteuersatzes soll geringfügig von derzeit 69.879 Euro auf 70.600 Euro angehoben werden. Im Gegenzug soll der bisherige „Reichensteuersatz“ von 45 Prozent bereits ab 250.000 Euro (derzeit 277.826 Euro) einsetzen und ab 280.000 Euro auf 47 Prozent ansteigen.

 

Aus Sicht von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Freiberuflern ist die geplante Einkommensteuerreform kritisch zu sehen. Man darf nicht vergessen, dass die Einkommensteuer auch eine Unternehmensteuer ist. Die Grenzbelastung steigt hier unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags auf bis zu 49,6 Prozent. Angesichts der massiven wirtschaftlichen Herausforderungen in der aktuellen Krise halten wir dies gerade im Mittelstand für ein völlig falsches Signal. Die Möglichkeit, sich im Rahmen des Optionsmodells wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen, schafft angesichts der damit verbundenen bürokratischen Hürden allenfalls begrenzt Abhilfe.”

Dr. Bettina Maaß, Vorsitzende Bilanz- und Steuerausschuss des BDL

Was jetzt zählt

Die Steuerdebatte fällt in eine Phase, in der die deutsche Wirtschaft ohnehin auf Sicht fährt, mit erheblichem Kostendruck zu kämpfen hat und vermehrt Investitionen und Arbeitsplätze auf den Prüfstand stellen muss. In diesen Zeiten könne – so Dr. Vosseler – von Steuererhöhungen für die vermeintlich „breiten Schultern“ nur abgeraten werden. Was es braucht, seien spürbare Entlastungen, wie sie mit dem eingangs geschilderten Reformvorschlag und mit den Maßnahmen der „Mainzer Erklärung“ verbunden wären. 


Dr. Martin Vosseler, Geschäftsführer des BDL, erklärt: 

„Bei allem Verständnis für haushalterische Restriktionen sollte die Gegenfinanzierung nicht auf dem Rücken des Mittelstandes ausgetragen werden. Gerade diejenigen, die als Einzelunternehmer, Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Freiberufler persönlich Verantwortung und Risiko übernehmen, dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Denn die obersten 10 Prozent der Steuerpflichtigen tragen schon jetzt deutlich mehr als die Hälfte zur Lohn- und Einkommensteuer bei, die obersten 25 Prozent sogar mehr als drei Viertel. Diese aktuellen Zahlen des BMF aus 2025 sprechen für sich. Die längst überfällige Streichung des Solidaritätszuschlags, der ohnehin zu einer Art Sondersteuer für Unternehmen mutiert ist, wäre ein angemessener Ausgleich für die geplante Erhöhung des Reichensteuersatzes’.” 


Darüber hinaus sollten Steuervereinfachung und der Abbau bürokratischer Hürden nicht aus den Augen verloren werden. Denn gerade für kleine und mittelständische Betriebe stellen administrative Lasten oft eine ebenso große Belastung dar wie die Steuerhöhe selbst. 


Dr. Bettina Maaß, Vorsitzende Bilanz- und Steuerausschuss des BDL, ergänzt: 

„Komplexe Regelwerke, häufige Gesetzesänderungen und aufwendige Nachweispflichten binden Ressourcen und sind ein echter Kostenfaktor. Mehr Transparenz, Planbarkeit und digitale Unterstützung schaffen hingegen Rechtssicherheit, beschleunigen Investitionsentscheidungen und setzen effizientere Rahmenbedingungen für mehr wirtschaftliche Dynamik. Die Koalition hat sich in Sachen Bürokratieabbau viel vorgenommen und in ihrem aktuellen Reformpaket ambitionierte Vorhaben in Aussicht gestellt. Jetzt kommt es darauf an, dass den Worten auch Taten folgen.“

BDL fordert investitionsfreundliches Steuerumfeld

Der BDL wird sich weiterhin intensiv für ein investitionsfreundliches Steuerumfeld einsetzen. Gerade in Zeiten vielfältiger ökonomischer und weltpolitischer Krisen kommt es darauf an, den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiv zu halten, damit Investitionen und Arbeitsplätze nicht ins Ausland abwandern. Im laufenden Dialog mit Politik und Verwaltung werden wir weiterhin die Belange des Mittelstands in den Fokus rücken, der das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildet und mit innovativem Unternehmertum entscheidend zum Wohlstand unseres Landes beiträgt.