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Rahmenbedingungen/Förderpolitik

Förderpolitik

Elektrofahrzeuge, energieeffiziente Maschinen, digitale Infrastruktur: Neue Bundes- und Landesprogramme erkennen Leasing als förderfähige Finanzierungsform an.

Leasing zur Transformationsfinanzierung: Förderpolitik holt die Praxis ein

Elektrofahrzeuge, energieeffiziente Maschinen, digitale Infrastruktur: Die Investitionen, die Unternehmen für ihre Transformation brauchen, sind teuer. Der Staat fördert innovative Technologien mit Milliardenprogrammen. Lange Zeit mit einem blinden Fleck: Wer nicht kaufte, sondern leaste, ging oft leer aus.

Das ändert sich langsam. Neue Bundes- und Landesprogramme erkennen Leasing ausdrücklich als förderfähige Finanzierungsform an. Für Unternehmen, die Fahrzeuge, Maschinen und IT-Ausstattung typischerweise über einen Finanzierungsmix beschaffen, ist das ein praktischer Fortschritt. Leasing schont Liquidität, macht Kosten planbar und ermöglicht den schnellen Wechsel auf neuere Technologien, ohne das Investitionsrisiko ins eigene Buch zu nehmen.

Die Förderpolitik holt damit nach, was in der Unternehmenspraxis längst Standard ist.

Auf einen Blick

Warum das Thema relevant ist: Transformationsinvestitionen in Elektromobilität, Energieeffizienz und Digitalisierung sind kapitalintensiv. Unternehmen finanzieren sie über einen Mix: Eigenkapital, Kredit, Leasing. Bisher förderten staatliche Programme fast ausschließlich den Kauf. Leasing blieb häufig ausgeschlossen.

Was sich ändert: Neue Bundesprogramme zur Förderung von E-Autos, Wasserstoff-Nutzfahrzeugen und Ladeinfrastruktur schließen Leasing-Finanzierungen ausdrücklich ein. Zahlreiche Landesförderrichtlinien erkennen Leasing als zuwendungsfähige Ausgabe an. Zudem stuft eine zentrale Beratungseinrichtung der öffentlichen Hand Leasing als gleichwertige Beschaffungsform für Schul-IT ein.

Warum Leasing für Transformationsinvestitionen geeignet ist: Leasing schont Liquidität, macht Kosten planbar, reduziert Investitionsrisiken und ermöglicht den schnellen Austausch auf neuere Technologien. Wer nur den Kauf fördert, benachteiligt Unternehmen, die bewusst auf Nutzung statt Eigentum setzen.

Was noch fehlt: Klare, konsistente Regelungen und mehr Tempo in der Programmgestaltung. Die Richtung stimmt, die Umsetzung muss nachziehen. Und die Öffnung der Förderprogramme für alle Finanzierungsarten muss auch auf andere Güter ausgeweitet werden.

Kaufen erlaubt, leasen lange benachteiligt

Für mittelständische Unternehmen ist die Wahl der Finanzierungsform entscheidend. Fahrzeuge, Maschinen, IT-Ausstattung werden typischerweise über einen Mix beschafft: Eigenkapital, Kredit, Leasing. Studien zeigen, dass mittelständische Unternehmen für Investitionen in nachhaltige Güter mehrheitlich zu Leasing greifen (Studie: Leasing in Deutschland 2025, KfW-Research). Leasing schont die Liquidität, macht Kosten planbar und ermöglicht den schnellen Wechsel auf neuere Technologien. Staatliche Förderprogramme haben das lange nicht abgebildet. Sie förderten den Eigentumserwerb, nicht die Nutzung. Für investierende Unternehmen entstand dadurch ein Dilemma: Wenn sie die Vorteile des Leasing nutzen wollten, mussten sie auf Fördermittel verzichten.

Der BDL hat seit Jahren auf diese Lücke hingewiesen und gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden für die Gleichbehandlung aller Finanzierungsformen geworben. Dies zeigt inzwischen Wirkung. Leasing wird in der Mittelstandspolitik zunehmend als fester Bestandteil der Investitionsfinanzierung mitgedacht, nicht mehr als Sonderfall behandelt. Einschränkungen bestehen weiterhin vor allem bei einzelnen Sonderinstrumenten, etwa speziellen Programmen der staatlichen Förderbank, die eigenen Förderlogiken folgen.

Leasing ist förderfähig: Fortschritte auf Bundes- und Landesebene

Neue Förderprogramme sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene im Bereich Mobilität schließen Leasing ausdrücklich ein. Seit Jahresbeginn setzt die Bundesregierung bei der Förderung der Elektromobilität für private Haushalte explizit auf Leasing. Im Februar folgte das Bundesministerium für Verkehr mit dem Förderprogramm für Wasserstoffinfrastruktur und entsprechende Nutzfahrzeuge. 220 Millionen Euro stehen dafür bereit, auch Leasing-Finanzierungen sind förderfähig. Für Fahrzeuge sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben möglich.

Auf Landesebene zieht eine wachsende Zahl von Programmen nach. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg, Thüringen und Bayern fördern die Anschaffung oder das Leasing von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen sowie den Ausbau von Ladeinfrastruktur.

Besonders deutlich wird dies in Sachsen: Leasing, Miete oder Mietkauf sind dort in zahlreichen Förderrichtlinien anerkannt. Dies betrifft Förderlinien in den Bereichen Bildung, ländliche Entwicklung, Energie und Klima, soziale Infrastruktur, Innovation und Netzwerke sowie Beratung.

In diesen Programmen sind Leasing-Raten grundsätzlich förderfähig, sofern sie im Bewilligungszeitraum anfallen, wirtschaftlich sind und bestimmten Fördervoraussetzungen entsprechen, etwa im Hinblick auf Zweckbindung oder Kostenvergleich.

Die Richtung stimmt, aber die Umsetzung muss nachziehen. „Im Detail müssen die Eckdaten noch passgenauer und praxistauglicher ausgestaltet werden", erklärt BDL-Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen. Klare, einheitliche Regelungen und mehr Tempo in der Programmgestaltung seien entscheidend, damit Förderangebote in der Praxis ankommen. Zudem müsse Leasing auch in der Breitenförderung verankert werden, über die Fahrzeugförderung hinaus. Erste Fortschritte zeigten sich bereits.

Restwert und Zweitmarkt stützen 

Eine weitere Hebelwirkung sei bisher vernachlässigt worden, ergänzt Conen. Der Staat sei kaum tätig bei der Absicherung von Restwertrisiken und bei der Entwicklung funktionierender Zweitmärkte. Doch diese Faktoren sind bei Transformationstechnologien besonders unsicher und damit investitionshemmend. Sie werden jedoch von der Förderpolitik nicht berücksichtigt. Der Wert eines Objekts am Ende der Laufzeit bestimmt maßgeblich die Höhe der Leasing-Rate. Je besser ein Gebrauchtmarkt funktioniert, desto kalkulierbarer ist der Restwert. Staatliche Förderung setzt ordnungspolitisch voraus, dass Marktmechanismen allein nicht funktionieren.

Investitionen in Schul-IT: Leasing jetzt gleichwertig anerkannt

Erstmals stuft die PD, eine zentrale Beratungseinrichtung der öffentlichen Hand, Leasing und Mietkauf als gleichwertige Beschaffungsform für Schul-IT ein. Das schafft Rechtssicherheit für Kommunen und Schulträger, die Digitalisierungsinvestitionen lange aufgeschoben haben. Die Handreichung Beschaffungsarten für Schul-IT: Kauf, Leasing und Miete (PDF) bewertet Leasing insbesondere für Endgeräte als wirtschaftlich sinnvoll.

Fazit

Die Öffnung der Förderprogramme war überfällig, aber sie steht erst am Anfang. Solange Regelungen zwischen Bund und Ländern uneinheitlich bleiben und die Programmgestaltung der Investitionsdynamik hinterherläuft, bleibt Potenzial ungenutzt. Der eigentliche Test kommt in der Umsetzung: Erreichen die Programme die Unternehmen, die investieren wollen?