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KI
Studie/Prof. Hartmann-Wendels

Kommunalfinanzierung

Eine Studie des Forschungsinstituts für Leasing zeigt: Leasing kann für Kommunen wirtschaftlich attraktiver sein als der klassische Kommunalkredit.

Leasing als Alternative zum Kommunalkredit

Attraktive Beschaffungsvariante für den öffentlichen Sektor

Nur zwei Prozent der Leasing-Investitionen in Deutschland entfallen auf den öffentlichen Sektor. Dabei zeigt eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln: Leasing kann für Kommunen wirtschaftlich attraktiver sein als der klassische Kommunalkredit. Autor der Studie ist Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels, Direktor des Forschungsinstituts. 

Der entscheidende Punkt: Ein reiner Zinsvergleich greift zu kurz. Leasing-Gesellschaften können bei Fahrzeugen Beschaffungsvorteile von rund 10 Prozent gegenüber kommunalen Eigenbestellungen erzielen. Bei der Verwertung gebrauchter Objekte liegen sie im Schnitt 6,3 Prozent über den Erlösen, die Kommunen selbst erzielen. Beide Vorteile zusammen überkompensieren in typischen Konstellationen einen etwaigen Zinsnachteil des Leasing gegenüber dem Kommunalkredit.

Hinzu kommen qualitative Vorteile: flexible Vertragsgestaltung, optimierte Ersatzzeitpunkte, Objektkompetenz der Leasing-Gesellschaften über den gesamten Nutzungszyklus. Und auch der vermeintliche umsatzsteuerliche Nachteil für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kommunen verkehrt sich bei genauer Betrachtung ins Gegenteil.

Mit dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz stellt der öffentliche Sektor vor ein enormem Investitionsvolumen. Leasing kann helfen, diese Mittel effizienter einzusetzen.

Investitionsdruck trifft auf strukturellen Reformbedarf

In Deutschland wächst der Druck auf die öffentlichen Haushalte: Städte und Gemeinden sehen sich mit erheblichem Investitionsbedarf in Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung konfrontiert. Marode Schulgebäude, überlastete Verkehrswege und ein Rückstand bei der digitalen Ausstattung sind sichtbare Folgen jahrelanger Investitionsdefizite. Darüber hinaus erfordern die geopolitischen Entwicklungen enorme Anstrengungen auf allen staatlichen Ebenen zur Stärkung von Resilienz und Verteidigungsfähigkeit, wodurch erhebliche Haushaltsmittel gebunden werden.

Mit dem Sondervermögen für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz und der Modifikation der Schuldenbremse wurde ein Rahmen geschaffen, um diese Herausforderungen zu stemmen. Bund, Länder und Kommunen stehen in der Verantwortung, diese Mittel möglichst effizient zu verwenden.

Mit einem Anteil von lediglich zwei Prozent an den gesamten Leasing-Investitionen bildet der Staat bislang das Schlusslicht unter den Kundengruppen der deutschen Leasing-Wirtschaft. Dabei könnte auch der öffentliche Sektor in weitaus größerem Maße von den Vorteilen profitieren, die Leasing mit seinem klaren Objektfokus und der Flexibilität maßgeschneiderter Vertragslösungen bietet. Eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln hat diese Vorteile herausgearbeitet und dem Kommunalkredit als klassischer Form der Fremdfinanzierung kommunaler Investitionsvorhaben gegenübergestellt. Die nachfolgenden Zitate stammen vom Autor der Studie, Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels. 

Leasing ist – anders als der Kredit – ein auf das jeweilige Investitionsobjekt bezogenes Finanzierungsinstrument. Leasing-Geber sind daher nicht nur Finanzinstitute, sondern zugleich auch Objektspezialisten. Diese einzigartige Kombination aus Finanzierung und Objektkompetenz bietet der öffentlichen Hand als Leasing-Nehmer eine Reihe von Vorteilen, die bei dem im staatlichen Sektor obligatorischen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu berücksichtigen sind.

Alleiniger Zinsvergleich greift zu kurz

Den Ausgangspunkt der Studie bildet eine Gegenüberstellung der Zahlungsströme einer Beispielinvestition, die entweder durch einen Kommunalkredit finanziert oder mit vergleichbarer Laufzeit über Leasing realisiert wird. Unterstellt man zunächst identische Parameter für Anschaffungskosten, Zinssatz und Restwerterwartung, führen beide Varianten zu demselben Barwert der Zahlungsströme und sind insofern gleichwertig.

Im Weiteren wurde untersucht, wie sich Kommunalkredit und Leasing auf die Ausprägung dieser Einflussgrößen auswirken und inwieweit Unterschiede die Vorteilhaftigkeit der einen oder der anderen Variante beeinflussen.

Wenn man nur den Zinssatz betrachtet, hat der Kommunalkredit oft die Nase vorn. Zwar können sich Leasing-Gesellschaften durch regresslosen Forderungsverkauf – die so genannte Forfaitierung – zu ähnlich günstigen Konditionen refinanzieren wie Kommunen bei einem Kommunalkredit. Dazu kommt aber noch ein Aufschlag, den die Leasing-Gesellschaft zur Deckung ihrer Kosten und der Gewinnmarge benötigt. Entscheidend ist, inwieweit Leasing durch andere Vorteile einen eventuellen Zinsnachteil gegenüber dem Kommunalkredit kompensieren kann.“

Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels
Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels, Direktor des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln

Wenn man nur den Zinssatz betrachtet, hat der Kommunalkredit oft die Nase vorn. Erst bei einem vollständigen Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigen sich die Stärken des Leasing als Objektfinanzierung mit ihren einzigartigen Vorteilen bei Beschaffung und Verwertung.

Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels
Direktor des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln

Objektkompetenz ermöglicht Beschaffungs- und Verwertungsvorteile

An dieser Stelle kommt die Objektkompetenz der Leasing-Gesellschaften ins Spiel. Durch ihre Expertise, den engen Kontakt zu Herstellern und Handel sowie die regelmäßige Abnahme sehr großer Stückzahlen können Leasing-Unternehmen die benötigten Investitionsgüter oftmals deutlich günstiger beschaffen als die Kommune selbst.

Bei Fahrzeugen beispielsweise kann nach einschlägiger Expertenmeinung von Beschaffungsvorteilen der Leasing-Unternehmen in einer Größenordnung von 10 Prozent ausgegangen werden – auch unter Berücksichtigung eines gegebenenfalls gewährten Behördenrabatts. Selbst wenn dieser Vorteil nur zur Hälfte durch niedrigere Leasing-Raten an den Leasing-Nehmer weitergegeben wird, reicht dies nach unseren Berechnungen aus, um einen realistischerweise anzunehmenden Zinsnachteil des Leasing zu überkompensieren. Hinzu kommen weitere Leasing-Vorteile bei der Objektverwertung.

Die Rücknahme und Verwertung des gebrauchten Objekts sind elementarer Bestandteil des Leasing-Geschäftsmodells und gehört zu den Kernkompetenzen der Leasing-Unternehmen. Sie verfügen über etablierte Verwertungskanäle und haben fundierte Kenntnisse der Märkte und Wertverläufe gebrauchter Investitionsgüter. Im Wege eines ganzheitlichen Lebenszyklusansatzes achten Leasing-Geber im Benehmen mit ihren Kunden meist bereits bei der Beschaffung der Objekte auf eine möglichst werterhaltende Auswahl und Konfiguration. In spezialisierten Verwertungszentren wird beispielsweise IT-Equipment durch zertifizierte Datenlöschung und professionelle Aufbereitung (Refurbishment) auf eine optimale Anschlussverwendung vorbereitet.

Empirische Erhebungen zeigen, dass Leasing-Gesellschaften um durchschnittlich 6,3 Prozent höhere Verwertungserlöse erzielen können als im Fall der Verwertung durch die öffentlichen Einrichtungen selbst. In typischen Konstellationen des Fahrzeugleasing führt dies nach unseren Berechnungen bereits für sich betrachtet zu einer Überkompensation des angenommenen Zinsnachteils. Dies gilt erst recht in Kombination mit dem ermittelten Beschaffungsvorteil und wird noch deutlicher, wenn berücksichtigt wird, dass Leasing-Gesellschaften in aller Regel wesentlich schneller verwerten können als ihre Kunden selbst. Alle diese Vorteile kommen über die Kalkulation marktgerechter Leasing-Raten in einem wettbewerblich geprägten Umfeld am Ende dem Leasing-Nehmer zugute. Es lohnt sich für die Kommune in jedem Fall, im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs genau zu rechnen.

Qualitative Vorteile runden das Bild ab

Neben der quantitativen Betrachtung geht die Studie des Forschungsinstituts auch auf zahlreiche qualitative Vorteile des Leasing ein, die in einem Wirtschaftlichkeitsvergleich ebenfalls Berücksichtigung finden sollten. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Leasing-Verträge erlauben maßgeschneiderte Lösungen für die jeweiligen Nutzungsbedürfnisse der Kommunen. Darüber hinaus erleichtert Leasing die Entscheidungsfindung für den optimalen Ersatzzeitpunkt von Investitionsgütern, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dauerhaft benötigt werden.

Entscheidungsträger der öffentlichen Hand neigen mitunter dazu, Objekte übermäßig lange zu nutzen. Neben administrativen und personellen Gründen liegt die Ursache oftmals in fehlender Kenntnis wichtiger Entscheidungsparameter. Hier kann Leasing abhelfen. Denn die erforderlichen Informationen über Restwertverläufe sind implizit in den Leasing-Raten enthalten und müssen nicht wie in der Kaufvariante von der Kommune geschätzt werden. Lediglich die zu erwartenden Betriebskosten des neuen Objekts müssen ermittelt werden, wobei die Leasing-Gesellschaft aufgrund ihrer Objektkompetenz hier beratend unterstützen kann. Dadurch kann Leasing maßgeblich zu einer ökonomisch rationalen Entscheidungsfindung über den optimalen Ersatzzeitpunkt beitragen und insbesondere eine unwirtschaftliche Überdehnung der Nutzungsdauern verhindern.

Umsatzsteuer unproblematisch

Selbst der früher zuweilen erhobene Einwand, Leasing habe für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Kommunen umsatzsteuerliche Nachteile, verkehrt sich bei genauer Betrachtung ins Gegenteil. Zum einen sind Kommunen nach Einführung des § 2b UStG ohnehin in zunehmendem Maße zum Vorsteuerabzug berechtigt, sodass umsatzsteuerliche Aspekte nur noch in Teilen des hoheitlichen Bereichs eine Rolle spielen. Zum anderen wird der vermeintliche Nachteil umsatzsteuerpflichtiger Leasing-Raten vollständig ausgeglichen: 

Die Leasing-Gesellschaft erhält die Umsatzsteuer auf den Erwerb des Leasing-Objekts als Vorsteuer erstattet und kalkuliert die Leasing-Raten deshalb auf Basis der Netto-Anschaffungskosten. In der Kaufvariante muss eine nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Kommune hingegen die Umsatzsteuer über eine höhere Kreditaufnahme mitfinanzieren. Die Unterschiede in der umsatzsteuerlichen Behandlung der jeweiligen Zahlungsströme werden dabei barwertig exakt ausgeglichen. Ein echter Vorteil für Leasing zeigt sich in unserer Beispielrechnung, wenn das Objekt am Ende der Leasing-Dauer von der Leasing-Gesellschaft verwertet wird. Hier ist im Ergebnis eine vollständige Vorsteuerentlastung des Restwerts möglich, die im alternativ zu betrachtenden Fall des Verkaufs durch die Kommune in der Regel nicht zu realisieren wäre. Bei signifikanten Restwerten kann dies zugunsten des Leasing erheblich ins Gewicht fallen.

Fazit: Vollständiger Wirtschaftlichkeitsvergleich offenbart Vorteile des Leasing

Die Studie des Forschungsinstituts für Leasing zeigt, dass Leasing auch für Kommunen und andere Gebietskörperschaften eine überaus attraktive Alternative für die Beschaffung von Fahrzeugen, IT-Ausstattung und ähnlichen Investitionsgütern sein kann. Die bisher geringe Marktdurchdringung im öffentlichen Sektor mag ihre Ursache darin haben, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sich in vielen Fällen auf einen reinen Zinsvergleich beschränkt oder Leasing sogar wegen vermeintlich „unschlagbarer“ Kommunalkredit-Konditionen von vornherein außer Betracht bleibt.

Erst bei einem vollständigen Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigen sich die Stärken des Leasing als Objektfinanzierung mit seinen einzigartigen Vorteilen bei Beschaffung und Verwertung. Dies gilt umso mehr, wenn auch die qualitativen Vorzüge mit in den Blick genommen werden. In einer Gesamtbetrachtung all dieser Faktoren dürfte sich Leasing oft als die wirtschaftlichere Beschaffungsvariante erweisen oder zumindest mit dem Kommunalkredit gleichziehen. Im Interesse eines möglichst effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel sollten staatliche Entscheidungsträger sich dies zunutze machen und zukünftig verstärkt auf Leasing setzen.

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